Rechtliche Grundlage, Zweck, Beschreibung der Aufgaben.
Anlässlich der Gründung der Kameradschaft höherer Feuerwehroffiziere im Jahr 1989 wurde die folgende Vereinbarung beschlossen und im Februar 2015 geändert.
Die aktuelle Vereinbarung finden sie hier als Download.
Mitglieder:
3.1 Alle Mitarbeiter des Landes-Feuerwehrkommandos ab Abschnittsbrandinspektor, ehemalige Mitglieder der Landes-Feuerwehrleitung, Bezirks- und Abschnitts-Feuerwehrkommandanten, Landes- und Bezirks-Feuerwehrärzte, Landes- und Bezirks-Feuerwehrkuraten, Landes- und Bezirksfachspezialisten akademisch, Abschnittsbrandinspektoren des Fachdienste sowie Feuerwehrtechniker A. Voraussetzung ist die Verleihung des Ehrendienstgrades.
3.2 In begründeten Ausnahmefällen sind Gastmitgliedschaften möglich.
3.3 Die Mitgliedschaft ist freiwillig und erfolgt durch eine Beitrittserklärung.
3.4 Die Aufnahme eines Mitgliedes bedarf der Zustimmung des Vorstandes.
Aufgaben:
6.1 Durchführen eigener Tagungen in der Oö. Landes-Feuerwehrschule.
6.2 Besuche kultureller- und Feuerwehrveranstaltungen sowie Ausstellungen in Verbindung mit Ausflügen.
6.3 Ehrungen bei runden Geburtstagen (70, 80, 90 und 100 Jahre).
6.4 Teilnahme an Begräbnissen von Mitgliedern der KhFO und höherer Feuerwehroffiziere des Landes Oö.
6.5 Alle Aktivitäten, Tagungen und Veranstaltungen sind dem Landes-Feuerwehrkommandanten mitzuteilen.
Diese Änderung der Vereinbarung der Kameradschaft der höheren Feuerwehroffiziere wurde beim 138. Treffen der KhFO am 4. April 2023 von den anwesenden Mitgliedern einstimmig beschlossen.