Suche nach ...

Vereinbarung der KhFO

Rechtliche Grundlage, Zweck, Beschreibung der Aufgaben.

Anlässlich der Gründung der Kameradschaft höherer Feuerwehroffiziere im Jahr 1989 wurde die folgende Vereinbarung beschlossen und im Februar 2015 geändert.

Die aktuelle Vereinbarung finden sie hier als Download.

Vereinbarung der Kameradschaft der höheren Feuerwehroffiziere (KhFO) – Fassung April 2023

  1. Name:
    Kameradschaft der höheren Feuerwehroffiziere.
     
  2. Sitz:
    Oö. Landes-Feuerwehrverband, Petzoldstraße 43, 4021 Linz
     
  3. Mitglieder:
    3.1 Alle Mitarbeiter des Landes-Feuerwehrkommandos ab Abschnittsbrandinspektor, ehemalige Mitglieder der Landes-Feuerwehrleitung, Bezirks- und Abschnitts-Feuerwehrkommandanten, Landes- und Bezirks-Feuerwehrärzte, Landes- und Bezirks-Feuerwehrkuraten, Landes- und Bezirksfachspezialisten akademisch, Abschnittsbrandinspektoren des Fachdienste sowie Feuerwehrtechniker A. Voraussetzung ist die Verleihung des Ehrendienstgrades.

    3.2 In begründeten Ausnahmefällen sind Gastmitgliedschaften möglich.

    3.3 Die Mitgliedschaft ist freiwillig und erfolgt durch eine Beitrittserklärung.

    3.4 Die Aufnahme eines Mitgliedes bedarf der Zustimmung des Vorstandes.

  4. Zweck: Informationen, Erfahrungsaustausch und Weiterbildung im Bereich des Feuerwehr-
    wesens sowie Pflege der Kameradschaft. Aufrechterhaltung der Verbindung zum
    Oö. Landes-Feuerwehrverband.
     
  5. Vorstand:
    5.1 Der Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassier und der Organisationsreferent sowie ihre Stellvertreter bilden den Vorstand der KhFO.

    5.2 Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden aus den Mitgliedern der Kameradschaft per Akklamation auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlperiode beginnt mit dem Jahr 2024.

    5.3 Der Wahlvorschlag wird vom Vorstand der KhFO erstellt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Mitglieder erhalten hat.
     
  6. Aufgaben:
    6.1 Durchführen eigener Tagungen in der Oö. Landes-Feuerwehrschule.

    6.2 Besuche kultureller- und Feuerwehrveranstaltungen sowie Ausstellungen in Verbindung mit Ausflügen.

    6.3 Ehrungen bei runden Geburtstagen (70, 80, 90 und 100 Jahre).

    6.4 Teilnahme an Begräbnissen von Mitgliedern der KhFO und höherer Feuerwehroffiziere des Landes Oö.

    6.5 Alle Aktivitäten, Tagungen und Veranstaltungen sind dem Landes-Feuerwehrkommandanten mitzuteilen.

  7. Finanzierung: Für die Finanzierung der Kameradschaft wird vom Kassier nach Bedarf ein
    Unkostenbeitrag von allen Mitgliedern eingehoben.


Diese Änderung der Vereinbarung der Kameradschaft der höheren Feuerwehroffiziere wurde beim 138. Treffen der KhFO am 4. April 2023 von den anwesenden Mitgliedern einstimmig beschlossen.